Aufenthaltsordnung

§ 1

Ordnungsgegenstand

Diese Ordnung und Vorschriften legen den Gegenstand der Dienstleistung, der Verantwortung und des Aufenthalts im Hotel fest und sind fester Bestandteil des Vertrags, der durch die Unterzeichnung der Anmeldekarte, die Reservierung, die Zahlung einer Anzahlung oder des gesamten Betrags für den Aufenthalt im Hotel abgeschlossen wird.

Diese Ordnung gilt für alle Personen, die sich in den Räumlichkeiten der Woźniak Residence aufhalten.

Die Regeln und Vorschriften sind in jedem Zimmer und an der Rezeption erhältlich.

§ 2

Hoteltag

Die Zimmer werden tageweise vermietet (sogenannter Hoteltag).

Der Gast ist verpflichtet, bei der Anmietung eines Zimmers die genaue geplante Dauer seines Aufenthalts im Hotel anzugeben.

Das Check-in beginnt um 15:00 Uhr am Anreisetag und endet um 11:00 Uhr am Tag des Aufenthaltsendes.

Der Verbleib im Zimmer oder das Zurücklassen von Gegenständen nach 11.00 Uhr ohne Benachrichtigung der Rezeption wird als Verlängerung des Aufenthalts betrachtet.

Wenn der Gast seinen Aufenthalt über den am Anreisetag angegebenen Zeitraum hinaus verlängern möchte, hat er dies an der Rezeption bis 20:00 Uhr am Tag vor dem Abreisetag zu melden. Das Hotel wird dem Wunsch nach einer Verlängerung des Aufenthalts so weit wie möglich nachkommen. Die Verlängerung des Hotelaufenthalts bis 13.00 Uhr wird mit 50 % des Preises für einen Hoteltag gemäß der Preisliste im Abschnitt „Preise und Pauschalen“ auf der Website www.hotelwozniak.pl berechnet.

§ 3

Zahlungen

Der Aufenthalt wird im Voraus, spätestens am Anreisetag, für die angegebene Anzahl von Nächten berechnet.

Gebuchte Hotelleistungen werden nach der am Tag der Buchung gültigen Preisliste berechnet.

Die Kurtaxe ist obligatorisch.

§ 4

Anmeldung

Die Grundlage für das Einchecken eines Gastes ist die Vorlage eines Ausweises mit Lichtbild an der Rezeption und die Unterzeichnung der Check-in-Karte. Wenn der Gast sich weigert, ein Ausweisdokument in einer Weise vorzulegen, die das Check-in ermöglicht, hat der Rezeptionist das Recht, die Ausstellung einer Zimmerkarte/eines Zimmerschlüssels zu verweigern.

Der Hotelgast darf das Zimmer oder den Platz im Zimmer ohne Zustimmung der Rezeption nicht an eine andere Person weitergeben, auch wenn der Zeitraum, für den er die Gebühr für den Aufenthalt bezahlt hat, noch nicht abgelaufen ist.

Der Hotelgast kann Besucher in seinem Zimmer empfangen, jedoch nur zwischen 7.00 und 22.00 Uhr. In der übrigen Zeit besteht die Verpflichtung, weitere Zimmerbewohner einzuchecken.

Das Hotel kann das Einchecken eines Gastes verweigern, der unter dem Einfluss von Alkohol oder Rauschmitteln steht oder der während seines vorherigen Aufenthalts in grober Weise gegen die Hotelordnung verstoßen hat und dadurch das Hoteleigentum der Gäste oder die Gäste, die Angestellten des Hotels oder andere Personen, die sich im Hotel aufhalten, geschädigt hat oder der auf andere Weise den friedlichen Aufenthalt der Gäste oder den Betrieb des Hotels gestört hat.

Wenn ein Gast seinen Aufenthalt während des Hoteltages storniert, erstattet das Anwesen die Gebühr für den Tag und die verbleibenden Hotelübernachtungen nicht zurück.

§ 5

Dienstleistungen

Das Hotel der Woźniak Residence ist verpflichtet:

Bedingungen für eine vollständige und ungehinderte Entspannung des Gastes;

Sicherheit des Aufenthalts, einschließlich der Wahrung der Vertraulichkeit der Gästedaten;

professionellen und zuvorkommenden Service bei allen im Hotel angebotenen Dienstleistungen zu gewährleisten.

Auf Wunsch des Gastes stellt die Woźniak Residence unter anderem folgende Dienstleistungen kostenlos zur Verfügung:

Bereitstellung von aufenthalts- und reisebezogenen Informationen;

Weckruf zu einer bestimmten Zeit;

Aufbewahrung von Geld und Wertsachen während des Aufenthalts des Gastes im Objekt;

Aufbewahrung des Gepäcks des Gastes – Wozniak Residence kann die Aufbewahrung des Gepäcks zu anderen Zeiten als den Aufenthaltsdaten des Hotelgastes oder wenn es sich nicht um persönliches Gepäck handelt, verweigern,

Aufbewahrung von Freizeitgeräten während des Aufenthalts des Gastes in der Woźniak Residenz.

§ 6

Haftung

Das Hotel haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die von den die Hoteldienste in Anspruch nehmenden Personen, in dem in den Art. 846-852 des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegten Umfang, es sei denn, die Parteien anderes vereinbart haben.

Die Gäste sollten die Rezeption über jeden Schaden informieren, sobald er sichtbar wird.

Im Hotel wird ein Depot geführt. Wertsachen und größere Geldbeträge sollten vom Hotelgast hinterlegt werden.

Die Haftung des Hotels für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, Wertpapieren, Wertsachen oder Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert ist ausgeschlossen, wenn diese Gegenstände nicht an der Rezeption hinterlegt werden.

Das Hotel kann die Annahme der oben genannten Gegenstände verweigern, wenn sie eine Gefahr für die Sicherheit darstellen oder, bezogen auf den Standard der Woźniak Residence, zu wertvoll sind oder zu viel Platz beanspruchen.

Bei Verlust oder Beschädigung der oben genannten Gegenstände darf die Entschädigung den in den Art. 846-852 des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten Betrag nicht überschreiten.

Für Verunreinigungen, Beschädigungen oder Zerstörungen der Hoteleinrichtungen und Mängel in der Einrichtung, die durch den Gast oder seine Besucher verursacht werden, haftet der Hotelgast in vollem Umfang.

Es ist den Gästen untersagt, Änderungen an den Hotelzimmern und deren Einrichtung vorzunehmen, mit Ausnahme einer geringfügigen Umstellung von Möbeln und Geräten, die deren Funktionalität und Nutzungssicherheit nicht beeinträchtigen.

Das Hotel haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust eines Autos oder eines anderen Fahrzeugs oder der darin befindlichen Gegenstände eines Gastes, es sei denn, der Schaden wurde durch das Verschulden von Woźniak Residence verursacht.

§ 7

Nachtruhe

In der Woźniak Residenz ist eine Nachtruhe von 22 Uhr bis 7 Uhr des folgenden Tages vorgeschrieben.

Das Verhalten der Gäste und der Personen, die die Dienstleistungen des Hotels in Anspruch nehmen, darf den ruhigen Aufenthalt der anderen Gäste nicht stören. Die Woźniak Residenz kann einer Person, die gegen diese Regel verstößt, unverzüglich die weitere Erbringung von Dienstleistungen verweigern. Gleichzeitig behält sich das Hotel das Recht vor, die Gebühr für den angefangenen Hoteltag zu erheben.

§ 8

Hotelkarte

Die Hotelkarte (Schlüssel), die der Gast beim Einchecken erhält, ist für den Gast für die Dauer seines Aufenthaltes codiert und kann nicht an Dritte weitergegeben werden.

Geht die Hotelkarte verloren geht oder wird sie beschädigt, hat der Gast dies unverzüglich an der Rezeption zu melden. Die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Hotelausweises beträgt 30 PLN.

§ 9

Sicherheit

Aus Gründen des Brandschutzes ist es verboten, in den Hotelzimmern Heizgeräte, Bügeleisen und andere elektrische Geräte zu benutzen, die nicht zur Zimmerausstattung gehören.

Es ist verboten, gefährliche Güter – Waffen und Munition, brennbare, explosive und leuchtende Materialien – in den Hotelzimmern zu lagern.

Vergewissern Sie sich vor jedem Verlassen des Zimmers, dass die Wasserhähne zugedreht und die Fenster geschlossen sind und dass kein Feuer ausgebrochen ist.

§ 10

Tiere

Das Hotel akzeptiert nur die Anwesenheit von Hunden mit einem Gewicht von bis zu 5 kg in ihren Räumlichkeiten.

Der Besitzer des Tieres ist verpflichtet, es so zu halten, dass es keine Gefahr für andere Hotelgäste und das Personal darstellt.

Für einen Aufenthalt mit Hund wird je nach Saison und Aufenthaltsort des Hundes ein Zuschlag erhoben. An besonderen Tagen wie Ostern, Maifeiertag, Weihnachten, Silvester usw. kann das Hotel die Aufnahme eines Hundes aufgrund von hoher Belegung und Intoleranz anderer Gäste ablehnen.

Voraussetzung für den Aufenthalt des Hundes im Hotel ist ein Gesundheitsbuch mit aktuellen Impfungen und Entwurmungsbescheinigung. Das Hotel nimmt keine kranken Tiere auf.

Für Schäden, die durch das Tier verursacht werden, haftet der Besitzer.

Für den Tierhalter gelten folgende Regeln: In Gastronomie-, Freizeit-, Spa- und Wellnesseinrichtungen sind keine Haustiere erlaubt, und in öffentlichen Bereichen muss der Hundehalter seinen Hund an der Leine führen.

Der Eigentümer des Tieres ist verpflichtet, die von ihm auf dem Gelände der Woźniak Residenz hinterlassenen Exkremente zu beseitigen.

§ 11

Zigaretten

Das Rauchen von Zigaretten und Tabakwaren ist im gesamten Hotel verboten, außer in den dafür vorgesehenen Bereichen: auf der Terrasse vor dem Eingang. Ein Verstoß gegen das oben genannte Verbot stellt eine Straftat gemäß Art. 13 Abs. 2 des Gesetzes vom 09.11.1995 über den Schutz der Gesundheit vor den Folgen des Konsums von Tabak und Tabakerzeugnissen (GBl. Nr. 10, Pos. 55, in der jeweils geltenden Fassung) und E-Zigaretten dar, die mit einer Geldstrafe von 500 PLN geahndet wird. Ein Verstoß gegen das Verbot des Rauchens von Zigaretten und Tabakwaren ist gleichbedeutend mit der Verpflichtung des Hotelgastes, eine Reinigungsgebühr in Höhe von 2.000 PLN zu bezahlen, die automatisch der Hotelrechnung hinzugefügt werden.

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen.

Wir hoffen, dass die Befolgung der oben genannten Bestimmungen einen positiven Einfluss auf Ihren Aufenthalt in unserem Hotel haben wird.